Bezuschussung durch das Jugendamt
- Für Kinder zwischen 1 und 3 Jahren besteht ein Rechtsanspruch.
- Unter 1 Jahr oder über 3 bis maximal 14 Jahre: Förderung für Randzeitenbetreuung möglich.
- Antrag über das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, Wirtschaftliche Jugendhilfe.
Bei Fragen zum Antrag unterstütze ich Sie gern und stelle die Kontakte her. Mehr zur Kindertagespflege lesen Sie im Beitrag Tagesmutter oder Krippe?